Untätigkeitsklage
Das Jobcenter lässt sich zu viel Zeit?
Wenn das Jobcenter nach sechs Monaten immer noch nicht über Ihren Antrag oder nach drei Monaten immer noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden hat, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
Sie können die Klage schriftlich beim Sozialgericht einreichen oder dort in der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben (Adresse siehe unten).
Wichtig ist, dass Sie das Datum angeben, wann Sie Ihren Antrag beim Jobcenter gestellt haben (Kopie beifügen, wenn vorhanden) und angeben, dass immer noch kein Bescheid oder kein Widerspruchsbescheid ergangen ist.
Gerichtskosten entstehen Ihnen für die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht nicht. Weitere Informationen finden Sie unter Klage.
Wollen Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie vor Gericht vertreten soll, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Mehr dazu finden Sie unter Prozesskostenhilfe.
Rechtantragsstelle des Sozialgerichts Berlin
Invalidenstr. 52 in 10557 Berlin (Nähe Hauptbahnhof),
Erdgeschoss, Raum 11
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9–13 Uhr
Telefon: (0 30) 9 02 27 - 0 Fax: (0 30) 39 74 86 30
Adressen Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg
Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?
Eine Gesamtübersicht zu Ihren Rechtsmitteln gibt unser vierseitiges Info:
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