Beschweren
Sie fühlen sich vom Jobcenter nicht angemessen behandelt? Sie möchten auf Missstände hinweisen? Dann können Sie sich beim Jobcenter und/oder bei der zuständigen Senatsverwaltung beschweren. Sie können in Berlin auch eine sogenannte Petition beim Abgeordnetenhaus einreichen.
Beachten Sie: Ihre Beschwerde oder Petition ersetzt keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage. Wenn Sie mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden sind, sollten Sie es nicht bei der Beschwerde belassen, sondern einen Widerspruch einreichen.
Mehr dazu unter: Widerspruch
Beschwerde
Jedes Berliner Jobcenter hat eine Beschwerdestelle, ein so genanntes Kundenreaktionsmanagement. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als zuständige oberste Landesbehörde hat daneben eine eigene Beschwerdestelle für Konflikte mit dem Jobcenter eingerichtet.
... beim Jobcenter
Wenn Sie sich bei der Geschäftsführung Ihres Jobcenters beschweren wollen, dann richten Sie Ihre Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement oder auch direkt an die Geschäftsführung.
Hier finden Sie Adressen der Berliner Jobcenter.
Wenn Sie die Bundesagentur für Arbeit (BA) über Ihre Beschwerde informieren wollen, können Sie eine Kopie Ihres Schreibens an das Jobcenter auch der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA schicken.
Bundesagentur für ArbeitRegionaldirektion Berlin-Brandenburg
Friedrichstraße 34 | 10969 Berlin
Fax: (0 30) 55 55 99 49 99
... bei der zuständigen Senatsverwaltung
Die Beschwerdestelle Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erreichen Sie über die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und SozialesBeschwerdestelle SGB II
Wir sind an Ihrer Beschwerde interessiert
Schicken Sie eine Kopie Ihrer Beschwerde, die Sie an das Jobcenter oder die Senatsverwaltung eingereicht haben, auch uns zur Kenntnis. Erwarten Sie aber bitte nicht, dass wir in Ihrem Fall aktiv werden.
Berliner Arbeitslosenzentrumz. H. Kai Lindemann
Kirchstr. 4 | 14163 Berlin
Fax (0 30) 235 987 999
Petitionen
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, Eingaben (Petitionen) an den Gesetzgeber zu richten.
In Berlin befasst sich der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses mit Eingaben und Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und deren Mitarbeiter. Jeder hat das Recht, sich schriftlich an den Ausschuss zu wenden. Dieser ist berechtigt, alle Unterlagen und Auskünfte anzufordern, die sich auf den behandelten Fall beziehen.
Petitionen sind an keine besondere Form gebunden. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst sachlich und detailliert (Aktenzeichen, Kopien des Schriftverkehrs) sein Anliegen zu schildern.
Wo finde ich den Petitionsausschuss? Wie schreibe ich eine Petition?
Adressen, Telefonnummern und Hinweise finden Sie hier:
Link zum Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?
Eine Gesamtübersicht zu Ihren Rechtsmitteln gibt unser vierseitiges Info:
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