Beratungshilfe
Wie bekomme ich Beratungshilfe?
(für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin)
Wenn Sie die Beratung eines Anwalts benötigen, können Sie zur Rechtsantragsstelle des für Ihre Wohnanschrift zuständigen Amtsgerichts gehen (Adressen siehe unten) und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.
Sie müssen dort den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe inklusive einer Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden einreichen.
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
Download (PDF, 400 KB)
Außerdem sind notwendige Unterlagen vorzulegen. In der Regel sind dies:
- Bescheid oder Widerspruchsbescheid des Jobcenters gegen den Sie vorgehen wollen
- aktueller Bürgergeld Bescheid
- Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenabrechnung, Versicherungsunterlagen
- Nachweise über Ihr Einkommen
- Nachweise über Ihr Vermögen
- Belege über Schulden
- komplette Kontounterlagen der letzten drei Monate
Der Berechtigungsschein soll Ihnen vom Gericht sofort ausgestellt und mitgegeben werden, weil Sie ihn zu Beginn der Beratung beim Anwalt vorlegen müssen. Wird die Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie an den Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 15 Euro zahlen. Nehmen Sie die oben aufgeführten Unterlagen zum Rechtsanwalt mit.
Die Gerichte lehnen die Beratungshilfe häufig mit nicht zutreffenden Begründungen ab oder verweisen auf kostenlose Angebote von Sozialberatungsstellen. Machen Sie deutlich, warum Sie allein nicht in der Lage sind, die Sache mit dem Jobcenter zu klären, und warum in Ihrem Fall ein Jurist beraten muss. Falls Sie damit nichts erreichen, verlangen Sie sofort eine schriftliche Ablehnung der Beratungshilfe. Legen Sie dagegen sogleich bei dem Bearbeiter eine sogenannte Erinnerung ein. Lassen Sie aufnehmen, weshalb Sie auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind und sich nicht selbst helfen können. Lassen Sie sich eine Kopie der Erinnerung geben.
Adressen der Berliner Amtsgerichte
über Gerichtsfinder (geben Sie dort unter PLZ die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift ein)
Zuständigkeiten für Beratungshilfe
Amtsgericht Charlottenburg
für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Amtsgericht Köpenick
für den Bezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Lichtenberg
für die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf
Amtsgericht Mitte
für die Ortsteile Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Neukölln
für den Bezirk Neukölln
Amtsgericht Pankow/Weißensee
für die Ortsteile Pankow und Weißensee
Amtsgericht Schöneberg
für den Ortsteil Schöneberg und den Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Amtsgericht Spandau
für den Bezirk Spandau
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
für den Ortsteil Tempelhof und den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Amtsgericht Wedding
für den Ortsteil Wedding und den Bezirk Reinickendorf
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe mit Hinweisblatt
Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt!
Wir empfehlen einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Sozialrecht. Adressen finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Berlin. Geben Sie dort in der Freien Suche „Fachanwalt für Sozialrecht“ ein.
Das Berliner Arbeitslosenzentrum arbeitet seit mehr als 25 Jahren mit der Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Barbara Mehr zusammen. Unsere mobile Beratung wird seit 2008 regelmäßig unterstützt von den Rechtsanwältinnen Antje Krüger und Romana Doppler.
Link zur Rechtsanwältin Barbara Mehr
Link zur Rechtsanwältin Antje Krüger
Link zur Rechtsanwältin Romana Doppler
Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?
Eine Gesamtübersicht zu Ihren Rechtsmitteln gibt unser vierseitiges Info:
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