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Gesetze und Co

Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Die gewünschten Rechtsvorschriften finden Sie dort über die "Titelsuche" oder "Volltextsuche".

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Vorschriften für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit

Ausgewählte Gesetze und Verordnungen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist auf ihrer Internetseite www.arbeitsagentur.de auf Gesetze wie die Sozialgesetzbücher und Verordnungen wie zum Beispiel die Bürgergeld-Verordnung und die Erreichbarkeitsverordnung hin, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II besonders wichtig sind. (Bitte "Anhang A - Rechtsverordnungen" aufrufen)

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Weisungssammlung

Die Weisungen geben die Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einzelnen Rechtsnormen wieder. Die Mitarbeitenden der BA haben sich an die Weisungen zu halten. Die Sozialgerichte sind an die Weisungen nicht gebunden. Die Weisungen sind den Sozialgesetzbüchern I bis XII zugeordnet. Um zu den Weisungen zum Sozialgesetzbuch II zu gelangen, klicken Sie auf "SGB II - Grundsicherung", denn die Grundeinstellung ist "SGB I".

Weisungssammlung der Bundesagentur für Arbeit nach Rechtsnormen

Wissensdatenbank SGB II

Die Wissensdatenbank enthält Handlungsempfehlungen zum SGB II in einer thematischen Gliederung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Ausnahmen und Sonderfällen.

Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II

 

Regelungen des Landes Berlin insbesondere zum Bürgergeld

Landesgesetz

Das AG-SGB II regelt die nähere Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für Berlin, unter anderem die Organisation der Berliner Jobcenter.

Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II)

Verwaltungsvorschriften

Die Verwaltungsvorschriften geben die Rechtsauffassung des Landes Berlin zu einzelnen Rechtsnormen wieder. Die Mitarbeitenden der Berliner Jobcenter haben sich an die Weisungen zu halten. Die Sozialgerichte sind an die Weisungen nicht gebunden. 

Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Heizung

Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)

Anlage 1 AV-Wohnen: Konzept zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft (Bruttokaltmieten)

Anlage 2 AV-Wohnen: Ermittlung der angemessenen Heiz- und Warmwasserbereitungskosten

Rundschreiben Soz Nr. 3/2023 über die aktuellen Richtwerte für die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft (Bruttokaltmiete)

Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV-Wohnen) hier: Wirtschaftlichkeitsberechnung

Leistungen für feste Brennstoffe und Nachtspeicherheizungen

Tabelle Brennstoffe und Nachtspeicherheizung

Einmalige Leistungen

Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 zur Umsetzung des § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 27b Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT)

Örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe und für Wohnungslose im Bürgergeld-Bezug

Vereinbarung "Wohnungslose" - Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II

Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz)

Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Familienangehörige und nahestehenden Personen sowie aufenthaltsrechtlich gleichgestellte Personen aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Norwegen, Liechtenstein und Island (AV § 23 SGB XII)

 

Entscheidungen der Sozialgerichte

Zentrale sozialgerichtliche Entscheidungsdatenbank

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