Widerspruch lohnt sich
Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Jobcenter in Ihrem Fall falsch entschieden hat, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit von Dezember 2012 geben die Berliner Jobcenter 37 Prozent aller Widersprüche statt. Vor Gericht sind mehr als die Hälfte der Klagen erfolgreich.
Auch wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, muss nicht alles verloren sein. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchbescheids Klage beim Sozialgericht einreichen.
Unser vierseitiges Info (Stand Mai 2016):
Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?
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