Irren ist amtlich-Beratung kann helfen

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Die häufigsten Fragen zum Mindestlohn

mindestlohnIhr Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er Ihnen zusteht? Sie wollen wissen, ob der Mindestlohn von 12,41 Euro (Stand: 12.3.2024) auch für Sie gilt? Sie suchen Kontakt zu einer Gewerkschaft, weil Sie Ihr Recht auf Mindestlohn durchsetzen wollen?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beantwortet die häufigsten Fragen zum Mindestlohn:
Die häufigsten Fragen zum Mindestlohn

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Branchen-Mindestlöhne

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Ge­werkschaften und Arbeitgeber*innen in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. 

Den jeweils aktuellsten Stand der Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz finden Sie beim WSI-Tarifarchiv.

Übersicht aller Branchen-Mindestlöhne als PDF

Verstöße bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden – auch anonym

Wer Verstöße gegen das neue Mindestlohngesetz oder gegen die Branchenmindestlöhne feststellt, kann sich – auch anonym – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.

Der Zoll sichert Datenschutz zu und garantiert, falls gewünscht, Anonymität. Tragen Sie dazu bei, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht umgangen wird und melden Sie solche Verstöße.

Ihre Ansprechpartner in Berlin

Hauptzollamt Berlin – Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Colditzstraße 34–36, Haus 11
12099 Berlin
Telefon:030  69009-590
Fax: 030 69009-1500
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Ihre Ansprechpartner in anderen Bundesländern

Dienststellensuche Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den Hauptzollämtern der Bundesländer