Neue Chancen für Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher von Alg II
Zum 1. Januar 2019 tritt das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft. Es soll Langzeitarbeitslosen und Personen, die bereits sehr lange Arbeitslosengeld II beziehen, neue Möglichkeiten am Arbeitsmarkt eröffnen.